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EBSW - Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Jahr 2025 bringt mit einem neuen Gesetz eine Stärkung der Barrierefreiheit. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu zählen etwa Computer, Geld- und Fahrausweisautomaten sowie bestimmte Webseiten, Bankdienstleistungen oder Personenbeförderungsdienste.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilnahme am digitalen Leben zu ermöglichen. Ob technische Geräte, Gebrauchsgegenstände oder öffentliche Verkehrsmittel sollen alle „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ (§4, BGG) nutzen können. In einer mehr und mehr digitalisierten Welt gilt das insbesondere auch für das Internet – für Webseiten und Social-Media-Angebote.

Und so setzt sich auch die Evangelische Kirche in Deutschland aktiv für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein und fördert deshalb die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und Onlineangeboten. Sie finden bei der EKD Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit hier:
https://www.ekd.de/barrierefreiheit-von-webseiten-87540.htm
Dort stehen unter anderem Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie die Einschätzung der Gesetzesgrundlage aus kirchlicher Perspektive.

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© 2014 by EBSW | Zuletzt geändert am: 18.3.2025